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kath. Religionslehre

Schon Kinder und Jugendliche stellen die großen Fragen der Menschheit: „Was ist der Mensch?“, „Was ist Sinn und Ziel unseres Lebens?“, „Was ist Gut und Böse?“, „Was ist der Weg zum wahren Glück?“, „Existiert Gott?“

In unserer pluralistischen Gesellschaft treffen diese Fragen auf unterschiedliche religiöse und säkulare Antworten. Im Katholischen Religionsunterricht lernen die Schülerinnen und Schüler hier Antworten und Antwortversuche auf der Grundlage des Glaubens kennen. Sie können sich dieser Sichtweise bewusst anschließen oder in kritischer Distanz mit ihr umgehen. Auch Toleranz wird von einer eigenen begründeten Position erst wirklich möglich.
Dabei ist der Religionsunterricht nach dem Prinzip der Korrelationsdidaktik immer bemüht, Fragen aus der Lebenswelt der Schülerinnen und Schüler auf Aussagen des Glaubens zu beziehen und umgekehrt den Glauben als Basis für die Deutung der Welt zu nehmen.
Damit dies verantwortet gelingen kann, sind Sach- und Methodenkompetenzen erforderlich, mit deren Hilfe sich die Schülerinnen und Schüler die gedankliche aber auch praktische Welt des Glaubens erschließen können.

Um gemäß dem Schulgesetz konfessionellen Religionsunterricht zu ermöglichen, werden am FGH klassenübergreifende Gruppen von Schülern gebildet, die gemeinsam am katholischen Religionsunterricht teilnehmen.
Religionsunterricht ist allen Schulen des Landes NRW ordentliches Unterrichtsfach, d.h. unterliegt den allgemeinen Richtlinien bezüglich Inhalten und Leistungsbewertungen. Dem Grundsatz der Religionsfreiheit trägt Rechnung, dass Eltern oder religionsmündige Schüler (ab 14 Jahren) die Teilnahme am Religionsunterricht aus Gewissensgründen ablehnen können. In diesem Fall müssen sie am Ersatzfach Praktische Philosophie teilnehmen, wenn es angeboten wird.