Schulbücher Schuljahr 2023/2024
Befreiung vom Eigenanteil der Schulbücher 2023/2024
Liebe Eltern,
wir möchten Sie darauf aufmerksam machen, dass es unter bestimmten Voraussetzungen möglich ist, dass der Schulträger für Sie die Kosten für den Elternanteil an Schulbüchern übernimmt.
Der Eigenanteil entfällt für:
- Empfänger von Arbeitslosengeld 2 (ALG II / SGB II) sowie SGB XII
- Bezieher von Kinderzuschlag nach § 6a Bundeskindergeldgesetz
- Personen, die unter das Asylbewerberleistungsgesetz fallen
- Schüler*innen der Internationalen Klasse
Wenn Sie zu einer der genannten Personengruppen gehören, wenden Sie sich bitte wegen der Befreiung vom Eigenanteil für das Schuljahr 2023/24 bis spätestens zum 01.06.2023
an das Sekretariat. Bringen Sie dazu bitte unbedingt den aktuellen Leistungsbescheid der Behörde mit. (Der Bewilligungszeitraum sollte August 2023 einschließen.)
Das Sekretariat kümmert sich in diesem Fall um die Anschaffung der Bücher (Elternanteil) für Ihr Kind. Bestellen Sie bitte nicht den Eigenanteil an Schulbüchern.
Wir bestellen vor den Sommerferien die Bücher, damit die Ausgabe direkt zum neuen Schuljahresbeginn erfolgen kann. Die Schüler*innen können sich dann die Bücher im Sekretariat abholen.
Die entstehenden Kosten trägt der Schulträger (Stadt Herford).
Mit freundlichen Grüßen
Nicole Pohlmann und Birgit Schiemann
(Sekretariat)
Anschaffungen von Lern- und Arbeitsmitteln / Elternanteil je Jahrgang im Schuljahr 2023/2024
Hier erfolgt in Kürze die aktualisierte Einstellung für das kommende Schuljahr 2023/2024.