Infizierte Person:
- Meldung an die Schule (Sekretariat)
- Betroffene/r begibt sich sofort in Quarantäne, ebenso die Haushaltsangehörigen
- Selbstständige Information an Kontaktpersonen, die nicht über die Schule erfasst werden
- Kontaktdaten der Personen bereithalten, die nicht über die Schule erfasst werden
Schule:
- Hinweis, dass die/der Betroffene selbst seine unmittelbaren Kontaktpersonen informieren soll, vor allem diejenigen, die nicht über die Sitzpläne erfasst werden (Pausen-, Freizeit-kontakte etc.)
- Schule kontaktiert ansteckungsverdächtige Personen gemäß §2 Nr. 7 IfSG /Covid 19 (Sitznachbarn)
- Schulleitung verordnet sofortige Quarantäne und informiert das Gesundheitsamt (Weitergabe von Kontaktdaten und Sitzplänen)
Gesundheitsamt:
- Gesundheitsamt nimmt telefonisch Kontakt zu den Personen auf und entscheidet über Testung und Quarantäne-Dauer
- Achtung: Sollte das Gesundheitsamt binnen 24 Stunden nicht angerufen haben, meldet sich die / der Betroffene bitte selbstständig über das Kontaktformular des Kreises oder das Bürgertelefon 05221/131500
Ansteckungsgefährdete Person:
- Ansteckungsverdächtige Person meldet sich im Sekretariat der Schule nach Kontakt mit dem Gesundheitsamt und informiert über Dauer der Quarantäne
- Auftreten von Symptomen: sofortige Kontaktaufnahme mit dem Gesundheitsamt
Rückkehr aus der Quarantäne:
- nur bei Symptomfreiheit
- Vorlegen des Schreibens vom Gesundheitsamt im Sekretariat (gilt auch als Entschuldigung für Fehlstunden) bzw. des negativen Testergebnisses